Ausländische Pensionsbezüge: Krankenversicherungsbeiträge mindern (nur) Progressionseinkünfte
Werden ausländische Pensionen, die mit inländischen vergleichbar sind, bezogen, so hat der PV-Träger davon ebenso inländische Krankenversicherungsbeiträge einzubehalten, wenn ein Anspruch auf Krankenversicherung besteht. Diese inländischen Pflichtbeiträge mindern nicht das inländische Einkommen, sondern den entsprechenden ausländischen Bezug. Der Unterschied ist wichtig für die Auswirkung des Progressionsvorbehaltes (BFG 30.6.2021, RV/4100132/2017).
VwGH: Hochrechnung von einkommensteuerfreien Bezügen für Zwecke der Progressionsermittlung
Der VwGH führt aus, dass der Dienstnehmer steuerfreie Bezüge iSd § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG (Weiterbildungsgeld) nur für einen Teil des Kalenderjahres bezogen hat. Damit ist der Tatbestand des § 3 Abs 2 EStG erfüllt, sodass die in dieser Bestimmung angeordnete Rechtsfolge einzutreten hat.