Auswirkungen des Brexits auf Unionsmarken und Produkte geschützter Designs
Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben sich kurz vor Jahresende auf ein Handels- und Kooperationsabkommen geeinigt. Dieser Beitrag soll die marken- und designrechtlichen Auswirkungen beleuchten, die das Ende der Brexit-Übergangsphase auf Schutzrechtsinhaber und Unternehmer, die grenzüberschreitend mit Markenware und mit Produkten geschützter Designs handeln, haben.
Unzulässige Verwechslungsgefahr bei Keyword-Advertising
Die durch Verwendung einer Marke (eines Markenbestandteils) als Schlüsselwort generierte Werbung eines Dritten greift in der Regel in die Rechte des Markeninhabers ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn aus der Werbung für einen normal informierten und aufmerksamen Internetnutzer leicht zu erkennen ist, dass die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen nicht vom Markeninhaber (bzw. von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen) stammen.
Die Digitalisierung der Marke
Die Zeiten, in denen eine Marke im Kundencenter des österreichischen Patentamtes oder per Post angemeldet werden musste, sind lange vorbei. Heute steht sowohl in Österreich, aber vor allem auch auf europäischer und internationaler Ebene ein durchwegs digitalisiertes Markensystem zur Verfügung, das es erlaubt, eine Marke von der Wiege bis zur Bahre zu betreuen, ohne auch nur einen einzigen Amtsweg physisch erledigen zu müssen.