EAS: Geschäftsführervergütungen bei Ferngeschäftsführung
Wird ein in Österreich ansässiger Alleingeschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Deutschland überwiegend in Österreich tätig („Ferngeschäftsführung“), so kommt Art 16 Abs 2 DBA Deutschland nur dann zur Anwendung, wenn die Gesellschaft auch bkommensrechtlich in Deutschland ansässig ist.