Unternehmenswertanteile bei der neuen FlexCo
Mit 01.01.2024 steht die eine neue Gesellschaftsform für Gründungen in Österreich zur Verfügung – die flexible Kapitalgesellschaft oder abgekürzt FlexCo. Diese soll besonders für nationale und internationale Startups und Gründer interessant sein. Nun stellt sich die Frage was diese Gesellschaftsform und vor allem die neu eingeführten Unternehmenswertanteile für neu gegründete Unternehmen so interessant macht?
FlexCo – Flexible Kapitalgesellschaft. Die neue Rechtsform!
Seit Jänner 2024 ist sie in aller Munde, die neue Rechtsform FlexCo – Flexible Kapitalgesellschaft! Sie trägt insbesondere den spezifischen Bedürfnissen von Gründer:innen und Startups Rechnung. Grundlage ist das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG). Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Regelungen trifft, gelten die für eine GmbH anzuwendenden gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen. Wir haben im Folgenden für Sie das aus steuerlich praktischer Sicht Wichtigste zusammengefasst.
SPEZIAL #155 – Stummer diskutiert mit Schönherr Rechtsanwälte – Was bringt die FlexCo? – mit Kulnigg, Simonishvili, Kerschbaumer, Thorbauer
Nach zähem Ringen und viel Diskussion war es dann im Sommer 2023 soweit – der Ministerialentwurf zur neuen FlexCo wurde veröffentlicht. Was dieser in puncto Gründung, Mitarbeiterbeteiligung, steuerrechtliche Implikationen, Aufsichtsrat, Anteilsübertragung und Umwandlung einer bestehenden Kapitalgesellschaft auf die FlexCo vorsieht, erläutern die Experten von Schönherr Rechtsanwälte Thomas Kulnigg, Niklas Kerschbaumer, Zurab Simonishvili und Marco Thorbauer.