Staatliche Unterstützungsleistungen und COVID-19-bedingte Mietzinsminderungen
Vom Umsatz- und Verlustersatz bis hin zu Fixkostenzuschüssen – diverse staatliche Maßnahmen sollen die wirtschaftlichen Einbußen aufgrund der Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 mindern. Vermieter, die wegen Betriebsschließungen keine Mietzinse lukrieren, wollen nun auf diese staatlichen Unterstützungsleistungen ihrer Mieter zugreifen.
Erweiterter Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss II beantragbar
Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den vom erweiterten Lockdown betroffenen Unternehmen bis zu 80 % ihres Umsatzes ersetzt. Die Beantragung erfolgt ab 23. 11. 2020, Nachmittag, über FinanzOnline.