BFG: Familienbeihilfenanspruch in der Zeit zwischen zwei Studien
Mit dem Abschluss eines Bachelorstudiums ist die erste nach der Schulausbildung absolvierte Berufsausbildung abgeschlossen. Ein nachfolgendes Masterstudium stellt ein davon getrenntes neues Studium und eine neuerliche weitere Berufsausbildung dar.