BFG: Voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit & Bindung an Bescheinigungen
Es besteht nach der Rechtsprechung beider Gerichtshöfe öffentlichen Rechts gemäß § 8 Abs 6 FLAG keine unbedingte Bindung an die Bescheinigungen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen.
BFG: Keine eigenständigen Beweisaufnahmen zur Frage des Eintrittes einer dauernden Erwerbsunfähigkeit
Der Gesetzgeber hat durch die Bestimmung des § 8 Abs 6 FLAG die Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes Nachweisverfahren eingeführt, bei dem eine für diese Aufgabenstellung besonders geeignete Institution eingeschaltet wird und der ärztliche Sachverstand die ausschlaggebende Rolle spielt.