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BFGjournal Verfahrens- und Organisations­recht

BFG: Keine eigenständigen Beweisaufnahmen zur Frage des Eintrittes einer dauernden Erwerbsunfähigkeit

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag) Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Der Gesetzgeber hat durch die Bestimmung des § 8 Abs 6 FLAG die Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes Nachweisverfahren eingeführt, bei dem eine für diese Aufgabenstellung besonders geeignete Institution eingeschaltet wird und der ärztliche Sachverstand die ausschlaggebende Rolle spielt.

Entscheidung: BFG 24. 9. 2018, RV/5100585/2017 (Revision nicht zulässig)

Normen: §§ 6 Abs 2 lit d und 8 Abs 6 FLAG, § 166 BAO

Es ist daher vom BFG kein eigenständiges Beweisverfahren zur Frage, wann die dauernde Erwerbsunfähigkeit des Beschwerdeführers eingetreten ist, durchzuführen. In diese Richtung zielende Beweisanträge sind für das Beschwerdeverfahren weder geeignet noch zweckdienlich iSd § 166 BAO.

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