UMSATZSTEUER| Dreiecksgeschäft bei mehr als drei Parteien – geht das?
Die Abwicklung von Reihengeschäften als Dreiecksgeschäfte wird seit Jahren durch in der EU registrierte Unternehmer durchgeführt, um eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht im Bestimmungsland der Warenlieferung zu vermeiden. Diese Vereinfachungsregelung ist in ihrer Handhabung allerdings nicht immer einfach, dies wird beispielsweise auch durch die Vielzahl von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs beziehungsweise des Europäischen Gerichts zu dieser Regelung bestätigt.
VIDEO: Reihen- und Dreiecksgeschäft – Christine Weinzierl
Ab 2020 enthält § 3 Abs 15 Z 5 eine Definition des Reihengeschäftes: „Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn dieselben Gegenstände nacheinander geliefert werden…


