Rückerstattung der Grunderwerbsteuer
In einem unlängst vom BFG entschiedenen Fall war zu klären, ob die Stornierung eines Übertragungsvertrages anzuerkennen ist und eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer gem § 17 GrEStG zu erfolgen hat, wenn anschließend an die Stornierung des ersten Vertrages zwischen denselben Vertragsparteien ein zweiter, weitgehend inhaltlich identischer, Übertragungsvertrag abgeschlossen wurde.
Zu Gast im Bundesfinanzgericht
Auch in diesem Schuljahr besuchte die dritte Klasse „Steuerassistenz der Berufsschule Gmunden“ im Rahmen einer Exkursion am 17. 4. 2018 die Linzer Außenstelle des Bundesfinanzgerichts.