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Beschäftigungs­bonus – Wissens­wertes für die Abrechnung für den zweiten Förderungs­zeitraum

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Viele Arbeitgeber beginnen in den nächsten Monaten mit der Vorbereitung der zweiten Abrechnung für den Beschäftigungs­bonus. Unternehmen konnten im Zeitraum von 1. 7. 2017 bis 31. 1. 2018 für zusätzlich geschaffene Arbeitsplätze einen Zuschuss zu den Lohnneben­kosten über die Dauer von bis zu drei Jahren beantragen.

Die Abrechnung für bestehende Förderungs­verträge erfolgt jährlich bis zum Ende der Förderungslaufzeit. Die Förderungslaufzeit endet spätestens drei Jahre nach Beginn des letzten in den Vertrag aufgenommenen Beschäftigungs­verhältnisses, also spätestens am 30. 1. 2021.

Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) hat einige Anpassungen vorgenommen, die die Abwicklung der Abrechnung einfacher und effizienter machen sollen. Wie im Vorjahr wird für alle Abrechnungen wieder eine Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erforderlich sein. Ein Beitrag von Mag. Alexandra Platzer.

Der ganze Artikel (PV-Info 7/2019, 1) als PDF und bei Lindeonline.

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