Aufgriffsklauseln in GmbH-Gesellschaftsverträgen in der Insolvenz
Gesellschaftsvertragliche Aufgriffsklauseln sind auch im Fall der Insolvenz eines Gesellschafters wirksam. Allerdings müssen alle Fälle des freiwilligen Ausscheidens und das Ableben eines Gesellschafters einerseits sowie Exekution und Insolvenz des Gesellschafters andererseits gleich behandelt werden.