Nationalrat beschließt Senkung des Steuersatzes für Beherbergungsumsätze
In seiner Sitzung am 21. 3. 2018 hat der Nationalrat eine Änderung des UStG beschlossen: Der erst mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 auf 13 % angehobene und zum 1. 5. 2016 wirksam gewordene ermäßigte Steuersatz für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen wird nunmehr wieder auf 10 % gesenkt.