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Nationalrat: Sozialhilfe-Grundsatzgesetz beschlossen

Das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist endgültig auf Schiene. 107 von 171 Abgeordneten stimmten am 25. 4. 2019 im Nationalrat für den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem erstmals ein bundesweiter Deckel für die Sozialhilfeleistungen der Länder eingeführt wird.

Zuvor waren per Abänderungsantrag noch gesetzliche Klarstellungen in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Spenden vorgenommen worden. Demnach sollen private Spenden die staatliche Unterstützung grundsätzlich nicht schmälern. Gleiches gilt für Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Auch Heizkostenzuschüsse bleiben als Zusatzleistung erlaubt.

Konkret legt das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz die monatliche Obergrenze für die bisherige Bedarfsorientierte Mindestsicherung mit dem Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz fest. Für Alleinstehende sind das derzeit 885,47 Euro. Für Kinder sind künftig gestaffelte Zuschläge vorgesehen, daneben können die Länder AlleinerzieherInnen zusätzliche Zahlungen gewähren.

Menschen mit Behinderung erhalten einen Bonus in der Höhe von 18 %, sie können überdies von bestimmten Restriktionen wie dem grundsätzlichen Verbot einer 13. oder 14. Zahlung im Jahr ausgenommen werden. Wer mangelhafte Sprachkenntnisse hat, wird bis zum Ablegen einer staatlichen Deutsch- bzw Englischprüfung deutlich weniger Geld bekommen.

Auch ÖsterreicherInnen ohne Pflichtschulabschluss, die am Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sind, müssen mit Kürzungen rechnen. Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus stehen künftig nur noch Grundversorgungsleistungen zu.

Gemeinsam mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz beschloss der Nationalrat auch eine Novellierung des Integrationsgesetzes und ein neues Sozialhilfe-Statistikgesetz.

   Zur Parlamentskorrespondenz Nr 431 vom 25. 4. 2019.

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