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Die neue Karfreitags-Regelung hat auch die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte am 14. 3. 2019 mehrheitlich dafür, keinen Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrats zu erheben. Damit kann die neue Regelung rechtzeitig vor dem diesjährigen Karfreitag am 19. April in Kraft treten.
Auch die weiteren Beschlüsse des Nationalrats vom 27. 2. 2019 haben die Länderkammer passiert. Dabei geht es etwa um die künftige Ausstattung der E-Card mit einem Foto, gesetzliche Vorkehrungen für einen ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU und die Gewährung von Kinderbetreuungsgeld an Krisenpflegeeltern. Auf der Agenda standen zudem die Tätigkeitsberichte des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofs, der Bericht über Weisungen des Justizministeriums von 2012 bis 2017 sowie Berichte über aktuelle EU-Vorhaben.
⇒ Zur Parlamentskorrespondenz 261 vom 14. 3. 2019.