Inflationsausgleich und kalte Progression – Ministerrat beschließt Eckpunkte der Entlastungsmaßnahmen für 2025
Die im Jahr 2025 zur Vermeidung der kalten Progression auszugleichende Inflationsrate beträgt 5 %, errechnet als der Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten über die Monate Juli 2023 bis Juni 2024. Die in 2025 insgesamt abzugeltenden Inflationswirkungen betragen daher auf Basis der bestehenden Gesetze rund EUR 2 Mrd.