Inflationsausgleich und kalte Progression – Ministerrat beschließt Eckpunkte der Entlastungsmaßnahmen für 2025
Die im Jahr 2025 zur Vermeidung der kalten Progression auszugleichende Inflationsrate beträgt 5 %, errechnet als der Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten über die Monate Juli 2023 bis Juni 2024. Die in 2025 insgesamt abzugeltenden Inflationswirkungen betragen daher auf Basis der bestehenden Gesetze rund EUR 2 Mrd.
Die Abschaffung der kalten Progression
Zur Abmilderung der derzeit dramatischen Preissteigerungen in vielen Wirtschafts- und Lebensbereichen hat die österreichische Bundesregierung bereits mehrere Hilfsmaßnahmenpakete geschnürt, die sukzessive in Gesetzesform gegossen werden. In diesem Zusammenhang soll nunmehr auch die – schon seit vielen Jahren immer wieder diskutierte – Abschaffung der sogenannten kalten Progression in Angriff genommen werden, also jener Effekt von jährlichen automatischen Einkommensteuererhöhungen, der aus dem progressiven ESt-Tarif unter Außerachtlassung einer Inflationsanpassung (Teuerungsrate) resultiert.