Die am 8. 11. 2019 von den Mitgliedstaaten vereinbarten neuen EU-Mehrwertsteuervorschriften werden die Betrugsbekämpfung im elektronischen Geschäftsverkehr weiter verbessern.
Gemäß der erzielten Einigung sollen Betrugsbekämpfungsbehörden erstmals Zugang zu Daten zu Online-Einkäufen erhalten, um wirksamer gegen den Mehrwertsteuerbetrug in diesem Bereich vorgehen zu können, der auf rund 5 Mrd Euro pro Jahr geschätzt wird.
Weitere Entscheidungen, die die EU-Finanzminister am 8. 11. 2019 im Mehrwertsteuerbereich getroffen haben, sollen den Verwaltungsaufwand für KMU verringern und die für die Streitkräfte der EU-Mitgliedstaaten geltenden Mehrwert- und Verbrauchsteuervorschriften vereinfachen.
MwSt-Zahlungsdaten zur Betrugsbekämpfung im elektronischen Geschäftsverkehr
Die vereinbarten neuen Vorschriften werden die Mitgliedstaaten in die
Lage versetzen, den Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen
Geschäftsverkehr wirksamer zu bekämpfen, indem
Betrugsbekämpfungsexperten in den EU-Mitgliedstaaten Zugang zu
mehrwertsteuerrelevanten Daten von Intermediären wie
Kreditkartenunternehmen und anderen Zahlungsdienstleistern erhalten,
über die mehr als 90 % der Online-Einkäufe in der EU abgewickelt werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Zahlungsdienstleister
verpflichtet werden, den Behörden der Mitgliedstaaten bestimmte
Zahlungsdaten zu grenzüberschreitenden Verkäufen zur Verfügung zu
stellen, die dann von Betrugsbekämpfungsexperten (dem „Eurofisc-Netz“) eingesehen und analysiert werden können.
So können Online-Verkäufer aus der EU und aus Drittländern, die ihren
Mehrwertsteuerpflichten nicht nachkommen, identifiziert werden.
Ähnliche Vorschriften in einigen Mitgliedstaaten und in anderen
Ländern haben bereits gezeigt, dass eine solche Zusammenarbeit spürbar
zur Betrugsbekämpfung im elektronischen Geschäftsverkehr beitragen kann.
Die neuen Vorschriften müssen nun vom Europäischen Parlament bestätigt
werden, bevor sie im Januar 2024 in Kraft treten.
⇒ Zur Pressemitteilung des Rats.
Einfachere Mehrwertsteuervorschriften für KMU
Die EU-Finanzminister haben ferner eine politische Einigung über eine
Aktualisierung der bereits bestehenden Mehrwertsteuer-Sonderregelungen
für KMU in der EU erzielt, um grenzüberschreitende Aktivitäten zu
fördern. Durch das neue System sollen Verwaltungsaufwand und Bürokratie
für kleine Unternehmen reduziert und gleiche Wettbewerbsbedingungen
unabhängig vom Sitz des Unternehmens in der EU geschaffen werden.
Unterschiedliche Ansätze in der EU führen bisher dazu, dass die
Schwellenwerte für die Inanspruchnahme von Mehrwertsteuerbefreiungen von
Land zu Land variieren.
Gemäß den neuen Vorschriften gilt für den Inlandsumsatz künftig ein
einheitlicher Schwellenwert von 85.000 Euro für Unternehmen, die nur in
ihrem eigenen Mitgliedstaat tätig sind, und von EU-weit 100.000 Euro für
grenzüberschreitend tätige Unternehmen, damit sie eine Steuerbefreiung
in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen können. Den
betreffenden KMU werden weitere Vereinfachungen bei der Erfüllung ihrer
Mehrwertsteuerpflichten, zB in Bezug auf die Registrierung und die
Berichterstattung, zugutekommen. Das neue und verbesserte
Mehrwertsteuersystem soll im Januar 2024 in Kraft treten.
⇒ Zur Pressemitteilung des Rats.
Vereinfachung der Mehrwertsteuer für die Streitkräfte der Mitgliedstaaten
Die Europäische Kommission begrüßte außerdem die erzielte Einigung
über die Steuerbefreiungsmaßnahmen zur Förderung gemeinsamer
Verteidigungsanstrengungen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik der EU (GSVP). Gemäß den neuen Vorschriften werden
Lieferungen an die Streitkräfte von der Mehrwertsteuer und der
Verbrauchsteuer befreit, wenn diese Streitkräfte außerhalb ihres eigenen
Mitgliedstaats eingesetzt werden und sich an europäischen
Verteidigungsanstrengungen beteiligen.
⇒ Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission.
Kapitalmarktunion: Rat verabschiedet Gesetzesreformen
Als Beitrag zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion hat der Rat am
8. 11. 2019 eine Reihe von Gesetzesreformen verabschiedet. Diese
umfassen
- die Schaffung einer neuen Kategorie von Referenzwerten als Beitrag zu einem nachhaltigen Finanzwesen,
- Transparenzpflichten für nachhaltige Investitionen,
- einen neuen Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen,
- einen harmonisierten Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen sowie
- Vorschriften zur Förderung des Zugangs zu KMU-Wachstumsmärkten.
Alle Texte werden in der Woche vom 25. 11. 2019 in Straßburg
unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht.
⇒ Zur Pressemitteilung des Rats.
Die am 8. 11. 2019 von den Mitgliedstaaten vereinbarten neuen EU-Mehrwertsteuervorschriften werden die Betrugsbekämpfung im elektronischen Geschäftsverkehr weiter verbessern.
Gemäß der erzielten Einigung sollen Betrugsbekämpfungsbehörden erstmals Zugang zu Daten zu Online-Einkäufen erhalten, um wirksamer gegen den Mehrwertsteuerbetrug in diesem Bereich vorgehen zu können, der auf rund 5 Mrd Euro pro Jahr geschätzt wird.
Weitere Entscheidungen, die die EU-Finanzminister am 8. 11. 2019 im Mehrwertsteuerbereich getroffen haben, sollen den Verwaltungsaufwand für KMU verringern und die für die Streitkräfte der EU-Mitgliedstaaten geltenden Mehrwert- und Verbrauchsteuervorschriften vereinfachen.
MwSt-Zahlungsdaten zur Betrugsbekämpfung im elektronischen Geschäftsverkehr
Die vereinbarten neuen Vorschriften werden die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, den Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Geschäftsverkehr wirksamer zu bekämpfen, indem Betrugsbekämpfungsexperten in den EU-Mitgliedstaaten Zugang zu mehrwertsteuerrelevanten Daten von Intermediären wie Kreditkartenunternehmen und anderen Zahlungsdienstleistern erhalten, über die mehr als 90 % der Online-Einkäufe in der EU abgewickelt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Zahlungsdienstleister verpflichtet werden, den Behörden der Mitgliedstaaten bestimmte Zahlungsdaten zu grenzüberschreitenden Verkäufen zur Verfügung zu stellen, die dann von Betrugsbekämpfungsexperten (dem „Eurofisc-Netz“) eingesehen und analysiert werden können.
So können Online-Verkäufer aus der EU und aus Drittländern, die ihren Mehrwertsteuerpflichten nicht nachkommen, identifiziert werden.
Ähnliche Vorschriften in einigen Mitgliedstaaten und in anderen Ländern haben bereits gezeigt, dass eine solche Zusammenarbeit spürbar zur Betrugsbekämpfung im elektronischen Geschäftsverkehr beitragen kann. Die neuen Vorschriften müssen nun vom Europäischen Parlament bestätigt werden, bevor sie im Januar 2024 in Kraft treten.
⇒ Zur Pressemitteilung des Rats.
Einfachere Mehrwertsteuervorschriften für KMU
Die EU-Finanzminister haben ferner eine politische Einigung über eine Aktualisierung der bereits bestehenden Mehrwertsteuer-Sonderregelungen für KMU in der EU erzielt, um grenzüberschreitende Aktivitäten zu fördern. Durch das neue System sollen Verwaltungsaufwand und Bürokratie für kleine Unternehmen reduziert und gleiche Wettbewerbsbedingungen unabhängig vom Sitz des Unternehmens in der EU geschaffen werden. Unterschiedliche Ansätze in der EU führen bisher dazu, dass die Schwellenwerte für die Inanspruchnahme von Mehrwertsteuerbefreiungen von Land zu Land variieren.
Gemäß den neuen Vorschriften gilt für den Inlandsumsatz künftig ein einheitlicher Schwellenwert von 85.000 Euro für Unternehmen, die nur in ihrem eigenen Mitgliedstaat tätig sind, und von EU-weit 100.000 Euro für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, damit sie eine Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen können. Den betreffenden KMU werden weitere Vereinfachungen bei der Erfüllung ihrer Mehrwertsteuerpflichten, zB in Bezug auf die Registrierung und die Berichterstattung, zugutekommen. Das neue und verbesserte Mehrwertsteuersystem soll im Januar 2024 in Kraft treten.
⇒ Zur Pressemitteilung des Rats.
Vereinfachung der Mehrwertsteuer für die Streitkräfte der Mitgliedstaaten
Die Europäische Kommission begrüßte außerdem die erzielte Einigung über die Steuerbefreiungsmaßnahmen zur Förderung gemeinsamer Verteidigungsanstrengungen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP). Gemäß den neuen Vorschriften werden Lieferungen an die Streitkräfte von der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuer befreit, wenn diese Streitkräfte außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats eingesetzt werden und sich an europäischen Verteidigungsanstrengungen beteiligen.
⇒ Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission.
Kapitalmarktunion: Rat verabschiedet Gesetzesreformen
Als Beitrag zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion hat der Rat am 8. 11. 2019 eine Reihe von Gesetzesreformen verabschiedet. Diese umfassen
Alle Texte werden in der Woche vom 25. 11. 2019 in Straßburg unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
⇒ Zur Pressemitteilung des Rats.