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Das Gesetzespaket EAG führt zu zahlreichen Änderungen in bestehenden Gesetzen, wie beispielsweise dem Ökostromgesetz 2012 oder dem Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz 2010. Durch das EAG wurde weiters die Möglichkeit geschaffen erneuerbare Energiegemeinschaften zu gründen. Der Energierechtsexperte Dr. Dominik Kurzmann, Anwalt bei PHH Rechtsanwälte, erläutert die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzespaktes. Weiters wird erklärt welche Unterschiede es zwischen erneuerbaren Energiegemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften gibt und worauf bei der Gründung geachtet werden sollte.