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Fortschritte auf dem Weg zu einem reformierten EU-Mehrwertsteuersystem

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Die Tagung der EU-Finanzminister in Luxemburg am 2. 10. 2018 resultierte in der Vereinbarung dreier Maßnahmen, welche auf den im April 2016 vorgestellten Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer „Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum“ (COM/2016/0148 final) sowie die im Oktober 2017 vorgelegten Vorschläge der Kommission zu einer weitreichenden Reform des EU-Mehrwertsteuersystems beruhen.

Hintergrund der Reform des EU-Mehrwertsteuersystems sind Untersuchungen, denen zufolge jährlich insgesamt mehr als 150 Mrd Euro an Mehrwertsteuern verloren gehen, davon rund 50 Mrd Euro alleine aufgrund grenzüberschreitenden Betrugs.

Neben einigen sogenannten „schnellen Lösungen“ – Vorschriften zur Verbesserung der laufenden Anwendung des derzeitigen Mehrwertsteuersystems –, deren Ziel es ist, Befolgungskosten zu senken und mehr Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen, wurden von den EU-Finanzministern nachstehende Maßnahmen vereinbart:

  • Anpassung der Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen an die derzeit geltende günstigere Regelung für herkömmliche Druckerzeugnisse
    Zurzeit werden elektronische Veröffentlichungen in den meisten Mitgliedstaaten zum Normalsteuersatz besteuert, wohingegen herkömmliche Druckerzeugnisse einem günstigeren Steuersatz unterliegen. Diese Ungleichbehandlung wird durch die nun vereinbarte Maßnahme beseitigt, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, eine Anpassung ihrer Mehrwertsteuersätze vorzunehmen. Gleichzeitig ist diese Einigung ein erster Schritt in Richtung des jüngsten Vorschlags der Kommission, mit dem den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Mehrwertsteuersätze nach ihrem eigenen Ermessen gewährt werden soll.
  • Neue Vorschriften für einen intensiveren Informationsaustausch und eine engere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden auf dem Gebiet des Mehrwertsteuerbetrugs
    Mehrwertsteuerinformationen und Erkenntnisse über organisierte Banden, die an den schwersten Fällen von Mehrwertsteuerbetrug beteiligt sind, werden nun den EU-Strafverfolgungsbehörden systematisch mitgeteilt. Eine bessere Ermittlungskoordination zwischen den Mitgliedstaaten selbst und mit den EU-Stellen soll gewährleisten, dass diese schnelllebigen kriminellen Aktivitäten rascher und effektiver verfolgt und bekämpft werden.
  • Strengere Vorschriften zur Eindämmung illegaler Bargeldtransfers in die und aus der EU
    Hierbei handelt es sich um eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Aufgrund der Vereinbarung dieser Maßnahmen werden Bargeldkontrollen bei in die EU einreisenden bzw aus der EU ausreisenden Personen verschärft, die mindestens 10.000 Euro an Barmitteln mit sich führen. Darüber hinaus werden Behörden ermächtigt, bei Verdacht auf kriminelle Handlungen auch schon bei Beträgen unterhalb der Anmeldeschwelle von 10.000 Euro tätig zu werden und die Zollkontrollen auf Bargeld in Postpaketen oder Frachtsendungen, auf Prepaid-Karten und auf wertvolle Güter wie Gold auszuweiten.

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 2. 10. 2018.
Link: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-5966_de.htm

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