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EuGH Internationales Steuerrecht SWI

EuGH: Verringerung des abzugsfähigen Betrags bei Gesellschaften mit einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat, deren Einkünfte aufgrund eines DBA von der Steuer befreit sind

(Bild: © iStock/metamorworks) (Bild: © iStock/metamorworks)

Art 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, wonach bei der Berechnung eines Steuerabzugs zugunsten einer in einem Mitgliedstaat unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft mit einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat, deren Einkünfte im erstgenannten Mitgliedstaat aufgrund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Steuer befreit sind, der Nettowert der Aktiva einer solchen Betriebsstätte in einem ersten Schritt bei der Berechnung des der gebietsansässigen Gesellschaft gewährten Abzugs für Risikokapital berücksichtigt wird, aber in einem zweiten Schritt der Abzugsbetrag um den niedrigeren von zwei Beträgen verringert wird, und zwar um den die Betriebsstätte betreffenden Teil des Abzugs für Risikokapital oder um das von ihr erzielte positive Ergebnis, während eine solche Verringerung im Fall einer im erstgenannten Mitgliedstaat gelegenen Betriebsstätte nicht vorgenommen wird.

Entscheidung: EuGH 17. 10. 2019, Argenta Spaarbank, C-459/18.

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