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EuGH macht Verfahrensdokumente und rechtswissenschaftliche Dokumente auf seiner Website frei zugänglich

EuGH e-Curia Bild: © Gerichtshof der Europäischen Union

Das Justizielle Netzwerk der Europäischen Union (JNEU) wurde auf Initiative des Präsidenten des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Präsidenten der Verfassungsgerichte und obersten Gerichte der Mitgliedstaaten anlässlich des Richterforums ins Leben gerufen, das der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 27. 3. 2017 zur Feier des 60. Jahrestags der Unterzeichnung der Römischen Verträge veranstaltete. Die sich anschließenden Erörterungen, die von einem gemeinsamen Interesse an einer Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit in Europa im Dienst einer Justiz von hoher Qualität getragen waren, haben im Januar 2018 zur Einrichtung einer Plattform für den sicheren Austausch zwischen den am JNEU beteiligten Gerichten geführt, in der sich diese Zusammenarbeit erstmals konkret manifestiert hat.

Da die auf dieser Plattform zur Verfügung gestellten Informationen von großer Relevanz für die Entwicklung und Kohärenz des Unionsrechts sind, haben der Gerichtshof der Europäischen Union und die anderen beteiligten Gerichte entschieden, alle nicht vertraulichen Dokumente öffentlich zugänglich zu machen, indem auf der Curia-Website ein dem JNEU gewidmeter Bereich eingerichtet wird.

Dieser Bereich dient in erster Linie dazu, Informationen und Dokumente zu teilen und zu zentralisieren, die für die Anwendung, die Verbreitung und das Studium des Unionsrechts, wie es nicht nur vom Gerichtshof der Europäischen Union, sondern auch von den nationalen Gerichten ausgelegt und angewandt wird, von Nutzen sein können. Er soll auch eine bessere gegenseitige Kenntnis der Rechtsordnungen und Rechtssysteme der Mitgliedstaaten insbesondere im Hinblick auf die Rechtsvergleichung fördern, die die Berücksichtigung der einzelnen Rechtstraditionen erleichtern kann.

Zu diesem Zweck ermöglicht der JNEU-Bereich

  • einen direkten Zugang zu Vorabentscheidungsverfahren (dank voreingestellter Suchkriterien in der Suchmaschine) und insbesondere einen Abruf der ab dem 1. 7. 2018 eingereichten Vorlageentscheidungen in der Verfahrenssprache und allen sonstigen verfügbaren Sprachen;
  • einen Abruf von Entscheidungen nationaler Gerichte, die von den Verfassungsgerichten und obersten Gerichten der Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Relevanz für das Unionsrecht ausgewählt wurden;
  • einen Abruf verschiedener Dokumente wissenschaftlicher oder pädagogischer Natur, die von den am JNEU beteiligten Gerichten nach Arbeiten auf dem Gebiet der Recherche oder der Beobachtung der Rechtsentwicklung erstellt wurden, wie zB wissenschaftliche Vorarbeiten und Dokumentationen, thematische Übersichten über die Rechtsprechung zum Unionsrecht oder Dokumente, die eine Übersicht über die Rechtsentwicklung geben.

⇒   Zur Pressemitteilung des EuGH.

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