Shop
Recht, Wirtschaft und Steuern. Unser Angebot im Shop.
Digital
Die Recherchedatenbank für Experten! Schnell und Effizient.
Media
Informiert mit News, Videos, Podcasts und den Zeitschriften des Verlags.
Campus
Top-aktuelle Seminare, Konferenzen, Lehrgänge und Webinare.
Die bloße Sanierung einer Hausfassade, die weder zu einer verbesserten Isolierung noch zu einem größerem Schallschutz führt, erhöht grundsätzlich weder den Nutzungswert des Gebäudes und verlängert grundsätzlich auch nicht die Nutzungsdauer des Gebäudes wesentlich. Derartige Aufwendungen stellen somit nach Beurteilung durch das BFG Instandhaltungsaufwendungen iSd § 28 Abs 2 EStG dar und können somit sofort im Jahr der Verausgabung steuerlich abgesetzt werden.
⇒ Zum vollständigen Entscheidungstext.