BFG: Barabfindung eines Korrekturbetrags der betrieblichen Pensionskasse
Die Barabfindung eines abfindungsfähigen Teiles eines Korrekturbetrages einer Pensionskassenanwartschaft ist kein Vergleich im Sinne des § 67 Abs 8 lit a EStG, wenn die Auszahlung auf Wunsch des Berechtigten erfolgt.