Sozialpartner einigen sich auf neuen COVID-19-General-KV
Nachdem der bisherige General-Kollektivvertrag mit Ende August ausgelaufen ist, wird es rückwirkend mit 1. September mit Gültigkeit bis 30.4.2022 eine Nachfolgeregelung geben. Dabei wird v.a. auf die Maskenpflicht eingegangen und bei den Arbeitnehmern differenziert.
Generalkollektivvertrag zu Corona-Tests in Kraft
Am 25.1.2021 ist der Generalkollektivvertrag zu Corona‑Tests und zur Entlastung beim Maskentragen in Kraft getreten und gilt vorerst für alle Unternehmen, für die die Wirtschaftskammer die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt und die ArbeitnehmerInnen in diesen Betrieben. Laut Wirtschaftskammer sei jedoch beabsichtigt, den Geltungsbereich des Generalkollektivvertrags mittels Satzung auch auf Betriebe zu erstrecken, die nicht der Wirtschaftskammer angehören und für die auch sonst kein Kollektivvertrag gilt.