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Die Umsatzsteuer ist mit einem jährlichen Steueraufkommen von derzeit ca. 30 Mrd Euro pro Jahr eine der für den Staatshaushalt wichtigsten Abgaben.
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Von ihrer Systematik her ist die Umsatzsteuer eine Einkommensverwendungssteuer. Die Möglichkeit, Einkommen für Konsumzwecke aufzuwenden, wird als Ausdruck einer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angesehen und einer Besteuerung zugeführt.
Von der Erhebungstechnik her ist die Umsatzsteuer eine indirekte Steuer. Steuerschuldner ist der Unternehmer, der die Lieferung oder sonstige Leistung erbringt. Dieser überwälzt die Steuer über einen erhöhten Kaufpreis aber auf den jeweiligen Konsumenten, den Steuerträger, der wirtschaftlich mit der Umsatzsteuer belastet werden soll.
Die Umsatzsteuer wird nicht nur gegenüber Endverbrauchern, sondern auch in der Unternehmerkette erhoben. Man spricht daher von einer Allphasensteuer. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist dabei jeweils der gesamte Ausgangsumsatz des Unternehmers.
Jeder Umsatz in der Unternehmerkette wird somit in voller Höhe besteuert. Wirtschaftlich soll die Umsatzsteuer aber nur den Letztverbraucher belasten. Dies wird durch das System des Vorsteuerabzugs sichergestellt. Unternehmer können die auf Eingangsleistungen entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern und werden dadurch von der Umsatzsteuer auf ihre Waren- und Dienstleistungserwerbe vollständig entlastet.
Durch den Vorsteuerabzug und die damit einhergehende Verrechnung von ausgangsseitiger USt-Schuld und eingangsseitigem VSt-Abzug wird im Ergebnis auf jeder Handelsstufe nur der vom Unternehmer geschaffene Mehrwert besteuert. Daher wird dieses System auch als Mehrwertsteuer bezeichnet.
Autor: Dr. Roman Haller