Coronavirus – Auswirkungen auf Verwaltungsverfahren Teil 2 – Zurück zur „neuen Normalität“
Im Artikel vom 20.4.2020 wurde bereits ausführlich über die Auswirkungen der Coronakrise auf Verwaltungsverfahren berichtet. Mit 15.5.2020 ist – nach einem Veto des Bundesrats und einem Beharrungsbeschluss des Nationalrats – nunmehr das 12. COVID-19-Gesetz in Kraft getreten. Geändert wurde damit unter anderem das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz (COVID-19-VwBG). Es gibt daher wieder einige Neuerungen. Nicht geändert bzw verlängert wurden die Regelungen hinsichtlich der Fristenunterbrechung bzw -hemmung. Diese laufen daher seit 1.5.2020 von neuem bzw weiter.
Coronaviruskrise – Entschädigungen für Betriebsschließungen nach Epidemiegesetz 1950
Mit dem am 16. März 2020 in Kraft getretenen COVID-19-Maßnahmengesetz wurden Grundlagen für umfassende Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen geschaffen. Gleichzeitig sollten aber offenbar die im Epidemiegesetz 1950 vorgesehenen Entschädigungsansprüche im Fall einer Verordnung nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz ausgehebelt werden.
Ihr rechtssicherer Weg durch die Coronaviruskrise – Auswirkungen auf Verwaltungsverfahren
Die Coronaviruskrise lässt keinen Stein auf dem anderen. Auch im Verwaltungsverfahren nicht. Betroffen sind von den neuen Gesetzen und Verordnungen vor allem Fristen. Es ist daher besondere Vorsicht geboten.