Author: EISENBERGER & HERZOG Rechtsanwalts GmbH

(Bild: © VwGH)
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Coronavirus – Auswirkungen auf Verwaltungsverfahren Teil 2 – Zurück zur „neuen Normalität“

Im Artikel vom 20.4.2020 wurde bereits ausführlich über die Auswirkungen der Coronakrise auf Verwaltungsverfahren berichtet. Mit 15.5.2020 ist – nach einem Veto des Bundesrats und einem Beharrungsbeschluss des Nationalrats – nunmehr das 12. COVID-19-Gesetz in Kraft getreten. Geändert wurde damit unter anderem das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz (COVID-19-VwBG). Es gibt daher wieder einige Neuerungen. Nicht geändert bzw verlängert wurden die Regelungen hinsichtlich der Fristenunterbrechung bzw -hemmung. Diese laufen daher seit 1.5.2020 von neuem bzw weiter.