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Mit Wirkung Ende Oktober wurde der Corona-General-KV zur Satzung erklärt und die Bindungswirkung somit deutlich erweitert.
Der General-KV zu den Corona-Maßnahmen wurde bereits im September bis Ende April 2022 verlängert.
Mit der entsprechenden Verordnung wurde dieser General-KV nunmehr zur Satzung erklärt und ist auch für alle Arbeitnehmer verbindlich, für die die WKO nicht kollektivvertragsfähige Partei ist.
Dies gilt, sofern nicht andere Regelungen in den einzelne KVs vorgesehen sind.