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Pressemitteilung des BMF vom 7. 10. 2020.
Die Kurzarbeit stellt einen wichtigen Teil der COVID-19-Hilfsmaßnahmen dar. Sie wird von der Finanzpolizei kontrolliert wird. So haben die rund 350 Finanzpolizistinnen und -polizisten seit 21. 4. 2020 zusätzlich zu ihren bestehenden Aufgaben seit dem Frühjahr auch einen Schwerpunkt auf die Kontrolle der Kurzarbeit gelegt. Bundesweit wurden 12.661 Personen in Kurzarbeit in 3.676 Betrieben kontrolliert. Nach diesen Kontrollen sind bisher 181 Anzeigen wegen potenziellen Missbrauchs gestellt worden.
Die Ergebnisse der Kontrollen werden außerdem auch an die Taskforce Sozialleistungsbetrug (SOLBE) im Bundeskriminalamt sowie an das AMS weitergeleitet, um eine Abgleichung mit den endgültigen Abrechnungen zu erleichtern. Neben der Bestrafung konkreter Verstöße wirken diese Kontrollen vor allem präventiv, da falsche Meldungen nach Kontrollen sofort aufgedeckt werden können.