Shop
Recht, Wirtschaft und Steuern. Unser Angebot im Shop.
Digital
Die Recherchedatenbank für Experten! Schnell und Effizient.
Media
Informiert mit News, Videos, Podcasts und den Zeitschriften des Verlags.
Campus
Top-aktuelle Seminare, Konferenzen, Lehrgänge und Webinare.
Der Rat hat geänderte Vorschriften für Clearingstellen im Binnenmarkt angenommen. In dem neuen Rahmen ist festgelegt, wie die EU- bzw Drittlands-Clearingstellen in Zukunft beaufsichtigt werden sollen, wobei insbesondere den Auswirkungen des Brexits auf das Finanzsystem in Europa Rechnung getragen wird. Er wird durch eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) umgesetzt.
Clearingstellen oder zentrale Gegenparteien (CCP) erleichtern Wertpapier- und Derivatgeschäfte, indem sie alle Schritte bis hin zur Zahlung zentralisieren und standardisieren. Zudem gehen sie ein Gegenparteirisiko ein, indem sie zwischen Verkäufer und Käufer treten und dadurch Garantien dafür bieten, dass das Geschäft zum Abschluss gebracht werden kann.
Derzeit sind 16 CCP in der EU niedergelassen und zugelassen. Weitere 33 Drittstaaten-CCP wurden nach den Gleichwertigkeitsbestimmungen der EMIR-Verordnung anerkannt und dürfen auf dieser Grundlage ihre Dienstleistungen in der EU anbieten. Nach dem Brexit werden die drei im Vereinigten Königreich ansässigen CCP de facto zu Drittstaaten-CCP.
Ziel der Reform ist die Verschärfung der Aufsicht über die CCP, um dem sich ausweitenden Volumen, der wachsenden Komplexität und der zunehmend grenzüberschreitenden Dimension des Clearings in Europa Rechnung zu tragen. Damit wird ein ganz besonderer Mechanismus im Rahmen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eingeführt, um Fachkompetenz im Bereich der Beaufsichtigung von CCP zu bündeln und für eine engere Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und den Zentralbanken, die für die Währungen in der EU verantwortlich sind, zu sorgen.
Die nächsten Schritte
Nach der Unterzeichnung des Texts in Straßburg in der Woche vom 21. 10. soll die Verordnung am 24. 10. im Amtsblatt veröffentlicht werden und 20 Tage später in Kraft treten.
⇒ Zur Pressemitteilung des Rates.