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Allgemein Bewertung BFG

BFG: Mündliche Androhung einer Zwangsstrafe

Mit der Bekanntgabe des gesetzlichen Rahmens einer möglichen Zwangsstafe (bis zu 5.000 Euro) erfolgt keine konkrete Androhung einer Zwangsstrafe iSd § 111 Abs 2 BAO.

Entscheidung: BFG 26. 3. 2019, RV/5100271/2016, Revision nicht zugelassen.

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