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In Hinblick auf die Neuregelung des § 240a BAO und das Erfordernis einer elektronisch abzugebenden Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen.
Der Antrag zur Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Abs 3 DBA-Entlastungsverordnung bei Arbeitskräftegestellung soll ebenfalls nach dem Verfahren des § 240a BAO erfolgen. Daher ergeben sich einige Änderungen in Erlässen des BMF.
BMF-Erlass vom 29. 1. 2019, BMF-010221/0028-IV/8/2019, BMF-AV 12/2019.
Zum vollständigen Erlass.