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Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2018 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im BGBl).
Die Aufwertungszahl für 2018 beträgt 1,029 (Internetseite der Tiroler Gebietskrankenkasse). Mit dieser werden unter anderem die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.
bis 31. 12. 2017
ab 1. 1. 2018
166 €
171 €
4.980 €
5.130 €
9.960 €
10.260 €
5.810 €
5.985 €
bis 31. 12. 2017
ab 1. 1. 2018
425,70 €
438,05 €
638,55 €
657,08 €
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für den Wegfall oder die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen betragen für das Jahr 2018 voraussichtlich:
Monatliche Beitragsgrundlage
Versicherungsanteil
Verrechnungsgruppe
bis 1.381 €
0 %
N 25a
über 1.381 € bis 1.506 €
1 %
N 25b
über 1.506 € bis 1.696 €
2 %
N 25c
über 1.696 €
3 %
Die Auflösungsabgabe beträgt 2018 128 €.