Mehrfachversicherung und Beiträge über der Höchstbeitragsgrundlage
Grundsätzlich gilt in Österreich das Prinzip der Mehrfachversicherung. Unterschiedliche Tätigkeiten führen zur Pflichtversicherung nach verschiedenen Gesetzen. Bei ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG ist gemeinsame Grenze für die Abfuhr von Beiträgen die allgemeine Höchstbeitragsgrundlage (2019: 73.080 € pro Jahr). Sollte es außerhalb dieser Systeme zu einer Überschreitung dieser Höchstbeitragsgrundlage kommen, sieht der VwGH darin weder verfassungs- noch unionsrechtliche Probleme. Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.
Voraussichtliche Werte für 2018
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2018 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im BGBl). Die Aufwertungszahl für 2018 beträgt 1,029 (Internetseite der Tiroler Gebietskrankenkasse). Mit dieser werden unter anderem die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.