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in dieser „Vor-Wahlausgabe“ der PV-Info informieren wir Sie über aktuelle Gesetzesänderungen, die noch in der nunmehr zu Ende gehenden Legislaturperiode beschlossen wurden. Thomas Kiesenhofer hat die näheren Details zur neuen Mitarbeiterbeteiligungsstiftung für Sie zusammengestellt. Fraglich ist für mich, ob dieses Modell wirklich der große Renner werden kann, angesichts einer überschaubaren Anzahl von Aktiengesellschaften in Österreich.
Weiters wurde – wieder einmal – das BUAG novelliert. Die Informationen dazu hat – wie gewohnt – Rudolf Grafeneder zusammengestellt. Passend zum Thema „Bau“ zeigt Christoph Wiesinger am Beispiel eines Falles zum Kollektivvertrag für Bauarbeiter, wie rasch Unterentlohnung drohen kann, wenn nicht sorgfältig zwischen Facharbeiter- und Nichtfacharbeitertätigkeit unterschieden wird. Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Bereich „Bau“ steht die Frage, wie eine Abfertigung alt zu bemessen ist, wenn es zu einem Wechsel von einer BUAG- zu einer Nicht -BUAG-Tätigkeit kommt. Auch diese Entscheidung des OGH hat Christoph Wiesinger für Sie kommentiert.
Last but not least informieren wir Sie in unserer Rubrik „Kurz notiert“ über die allerjüngste Gesetzesänderung, nämlich die „Verländerung“ des Wohnbauförderungsbeitrags. Ob dies tatsächlich zu einer Vereinfachung der Lohnverrechnung beitragen wird, sei dahingestellt.
Erwähnen möchte ich noch eine der letzten Gesetzesinitiativen, nämlich die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten im Hinblick auf Kündigungsfristen und Kündigungstermine, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Dienstverhinderungen aus persönlichen Gründen. Es sieht so aus, als ob uns die nächste Bundesregierung wiederum mit einigen Änderungen in der Personalverrechnung beglücken könnte. Vielleicht wird ja auch alles einfacher werden?
Ihre Monika Kunesch