Shop
Recht, Wirtschaft und Steuern. Unser Angebot im Shop.
Digital
Die Recherchedatenbank für Experten! Schnell und Effizient.
Media
Informiert mit News, Videos, Podcasts und den Zeitschriften des Verlags.
Campus
Top-aktuelle Seminare, Konferenzen, Lehrgänge und Webinare.
Kündigt ein Arbeitnehmer an, dass er am nächsten Tag die Arbeit wieder antritt, so meldet er das Ende des Krankenstands. Damit ist er verpflichtet, eine Verlängerung des Krankenstands gesondert zu melden. Unterlässt er die Mitteilung der fortdauernden oder neuen Arbeitsverhinderung, so tritt der Entgeltverlust ein. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, ohne Verzug einen Krankenstand dem Arbeitgeber anzuzeigen und auf Verlangen des Arbeitgebers, das nach angemessener Zeit wiederholt werden kann, eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.
Lindeonline:
Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.