Melde- und Nachweispflichten bei Ankündigung des Endes eines Krankenstands
Kündigt ein Arbeitnehmer an, dass er am nächsten Tag die Arbeit wieder antritt, so meldet er das Ende des Krankenstands. Damit ist er verpflichtet, eine Verlängerung des Krankenstands gesondert zu melden. Unterlässt er die Mitteilung der fortdauernden oder neuen Arbeitsverhinderung, so tritt der Entgeltverlust ein. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.