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Der Rat hat am 13. 6. 2019 eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige angenommen, mit der die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und die Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen und von flexiblen Arbeitsregelungen gesteigert werden soll.
Nach dem neuen Rechtsakt können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen, Pflegeurlaub bekommen. Dies bedeutet, dass Eltern und pflegende Angehörige besser in der Lage sein werden, ihr Berufs- und Privatleben miteinander zu vereinbaren, und Unternehmen werden von stärker motivierten Arbeitnehmern profitieren.
Hauptbestandteile der Richtlinie:
Nachdem der Rat am 13. 6. 2019 die Richtlinie angenommen hat, wird ihr Wortlaut im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann drei Jahre Zeit, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
⇒ Zur Pressemitteilung des Rates bzw zur Richtlinie.