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Das Reichsgericht (1869 bis 1918) als Vorläufer des heutigen Verfassungsgerichtshofes nahm seine Tätigkeit am 21. 6. 1869 auf. Die besondere Bedeutung des Reichsgerichts liegt darin, dass einige institutionelle Besonderheiten, die den österreichischen VfGH von anderen Verfassungsgerichten unterscheiden, bereits dort zu finden sind.
Das Reichsgericht war der erste Vertreter einer Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts für die „im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“ Altösterreichs („Cisleithanien“). Der VwGH wurde erst einige Zeit später, im Jahr 1876, errichtet.
⇒ Zur Pressemitteilung des VfGH mit weiterführenden Informationen.