Aushilfskräfte: Sozialversicherungsrechtliche Neuregelung ab 2018
Bereits seit 1. 1. 2017 dürfen Aushilfskräfte unter bestimmten Bedingungen steuerfrei arbeiten. Die Begünstigung gilt gleichzeitig auch für den Dienstgeber, da die Arbeitslöhne von den Lohnnebenkosten befreit wurden. Nunmehr treten ab 1. 1. 2018 Sonderbestimmungen in der Sozialversicherung in Kraft, die mit der steuerlichen Aushilfenregelung des § 3 Abs 1 Z 11 lit a EStG zusammenhängen.