OGH rügt intransparente Zinsgleitklausel
Die in den Kreditverträgen der beklagten Bank verwendete Zinsgleitklausel, wonach die dem Zinssatz zugrunde gelegten Liquiditätspufferkosten unter anderem von einem Parameter „gewichtete Kreditzinssätze – Neugeschäft“ abhängen, verstößt nach Ansicht des OGH gegen das Transparenzgebot des Verbraucherrechts.
Vorliegen einer Abgabenhinterziehung
Die Abgabenbehörde ist nicht daran gehindert, im Abgabenverfahren – ohne dass es einer finanzstrafbehördlichen oder gerichtlichen Entscheidung bedarf – festzustellen, dass Abgaben im Sinne des § 207 Abs 2 Satz 2 BAO hinterzogen sind. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt konkrete und nachprüfbare Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraus.
Zustandekommen eines Überziehungskredits im Sinne des § 18 Abs 1 VKrG
Eine Überziehungsmöglichkeit ist nach § 18 Abs 1 Verbraucherkreditgesetz (VKrG) ein ausdrücklicher Kreditvertrag, mit dem sich der Kreditgeber verpflichtet, dem Verbraucher Beträge zur Verfügung zu stellen, die das aktuelle Guthaben auf dem laufenden Konto des Verbrauchers überschreiten. Die Wortfolge „ausdrücklicher Kreditvertrag“ in § 18 Abs 1 VKrG schließt das konkludente Zustandekommen einer Überziehungsmöglichkeit als Sonderform des Kreditvertrages nicht aus.
Gartenbetrieb: Zukaufsgrenze
Bei der Umsatzsteuerpauschalierung bzw Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (hier: Gartenbetrieb) stellt die Bestimmung des § 30 Abs 9 BewG darauf ab, dass der Einkaufswert…
Gartenbetrieb: Zukaufsgrenze
Bei der Umsatzsteuerpauschalierung bzw Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (hier: Gartenbetrieb) stellt die Bestimmung des § 30 Abs 9 BewG darauf ab, dass der Einkaufswert…
Zustellung an Wohnort während Präsenz- oder Ausbildungsdienst zulässig
Zustellungen an Soldaten, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten, sind durch das unmittelbar vorgesetzte Kommando vorzunehmen. Im vorliegenden Fall wurde an die Mitbewohnerin und Schwester des Revisionswerbers eine an den Revisionswerber gerichtete Strafverfügung an seine Wohnadresse zugestellt, obwohl er seinen Grundwehrdienst in einer Kaserne angetreten hatte.
Tatsächliche Jobaussichten keine Voraussetzung für Abzugsfähigkeit von Umschulungskosten
Die steuerliche Abzugsfähigkeit einer mit der konkreten Absicht auf künftige Einnahmenerzielung betriebenen Umschulungsmaßnahme hängt nicht davon ab, ob es dem Steuerpflichtigen nach Abschluss der Umschulung tatsächlich gelingt, im angestrebten Beruf Fuß zu fassen, verschafft doch grundsätzlich keine Ausbildung eine Garantie, nach ihrem Abschluss in einem vorher festgelegten Bereich beruflich tätig sein zu können.
Vorsteuerabzug bei bloß mittelbarer Privatnutzung einer Wohnung
In diesem Fall hat ein Eigentümer einer Liegenschaft das darauf errichtete Gebäude umfangreich saniert. Einige der sanierten Wohnungen vermietete er anschließend an fremde Dritte, die Dachgeschoßwohnung vermietete er hingegen an eine GmbH, bei der er Geschäftsführer ist.
Dezember-Session des VfGH hat begonnen
Die Mitglieder des VfGH sind zur letzten Session des laufenden Jahres zusammengetreten. Auf dem Programm stehen unter anderem die Gesetzesprüfung zum Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Ehe und mehrere Rechtssachen im Zusammenhang mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung.
Vorsteuerabzug nur für Photovoltaikanlage – nicht für Dachsanierung
Mit der Umsatzsteuervoranmeldung machte ein Unternehmer Vorsteuern aus der Anschaffung der Photovoltaikanlage und der Dachsanierung geltend und begründete, dass die Dachsanierung mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage in Zusammenhang stehe. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass dem Unternehmer der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Dachsanierung nicht zustehe.
Gewerberechtlicher Geschäftsführer haftet für Überschreitung der Gewerbeberechtigung
Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss sicherstellen, dass die Grenzen der Gewerbeberechtigung nicht überschritten werden. Das Gebot der Einhaltung der Grenzen der Gewerbeberechtigung soll nach seinem Zweck sicherstellen, dass für die Ausübung des Gewerbes die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen.
Ex-tunc-Wirkung der Rechnungsberichtigung
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob einem Unternehmer (hier: eine GmbH & Co KG) aufgrund nachträglich berichtigter Rechnungen der Vorsteuerabzug bereits für das Jahr zusteht, in dem die Rechnungen ursprünglich ausgestellt wurden, und nicht erst für das Jahr, in dem sie berichtigt wurden.











