DSB: Auch das Betrachten der WC-Nachbarin durch Smartphone Kamera ohne Aufnahme ist eine Bildverarbeitung
Der Beschuldigte betrachtete eine weibliche Person bei der Benutzung einer WC-Kabine über die Kamerafunktion seines Mobiltelefons unter der Trennwand der WC-Kabine hindurch. Obwohl keine Daten gespeichert wurden, handelt es sich laut DSB hierbei um eine rechtswidrige Datenverarbeitung. Der Beschuldigte muss eine Strafe von EUR 150,00 zahlen.