VwGH: Berichtigung von UID-Nummern und EuGH-Rechtsprechung
Zur Richtlinie 2009/69/EG zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr judiziert der EuGH, dass die infolge der Änderung durch die Richtlinie 2009/69/EG in Art 143 Abs 2 lit b MwStSyst-RL genannte Pflicht des Importeurs, die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers anzugeben, nicht als eine materielle Voraussetzung für die Befreiung angesehen werden kann, sondern nur darauf abzielt, Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Befreiung zu beseitigen.