UBER-App erfordert eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe
In der Vermittlung von Dienstleistungen zur Personenbeförderung ohne Gewerbeberechtigung ist – bei Unvertretbarkeit der Rechtsansicht und Spürbarkeit – ein Rechtsbruch gelegen, der die Ausübung der Vermittlungstätigkeit unzulässig macht.