EINKOMMENSTEUER | Steuerneutrale Schenkung an Kapitalgesellschaft?
Bei der Schenkung von Betriebsvermögen (Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile) zwischen natürlichen Personen sind grundsätzlich die Buchwerte fortzuführen. Wird Betriebsvermögen hingegen einer GmbH zugewendet, so stellt auch ein als „Schenkung“ bezeichnetes Rechtsgeschäft einen Einlagevorgang dar und wird somit steuerlich in einen Tausch umqualifiziert, sodass die übertragende Person allfällige im Übertragungsvermögen enthaltene stille Reserven zu versteuern hat. Anderes gilt hingegen, wenn ein solcher Vorgang unter das Umgründungssteuergesetz fällt. Diese steuerlichen Grundsätze wurden unlängst auch vom Bundesfinanzgericht klargestellt.