Das Tauziehen geht weiter. Gastronomie und Hotellerie Saisonbranche oder nicht?
In einem vor wenigen Wochen veröffentlichten Urteil (OGH 24.3.2022, 9 ObA 116/21f) entschied der OGH, dass die von der WKO dargelegten Zahlen noch nicht den Schluss zulassen, dass in der vom bundesweiten Geltungsbereich des vorliegenden Kollektivvertrags erfassten Branche des Hotel- und Gastgewerbes Saisonbetriebe überwiegen, siehe dazu den Artikel vom 13.5.2022 auf Linde Media.
Gastronomie und Hotellerie laut OGH keine Saisonbranche – Auswirkung auf die Kündigungsbestimmungen
Die mehrfach verschobene Angleichung der Kündigungsbestimmungen zwischen Arbeitern und Angestellten fand schlussendlich mit 1.10.2021 statt. Mit dem Außerkrafttreten ua des § 77 GewO und dem Inkrafttreten des § 1159 ABGB gelten für Arbeiter nun – vereinfacht gesagt – jene Kündigungsbestimmungen, die auch für Angestellte gelten.