EuGH: Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem Unionsrecht vereinbar
Der EuGH stellt fest, dass es die Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen nicht verbieten, dass öffentlich-rechtlichen Sendern vom allgemeinen Recht abweichende Befugnisse eingeräumt werden, die es ihnen erlauben, die Zwangsvollstreckung von Forderungen aus rückständigen Rundfunkbeiträgen selbst zu betreiben.
Deutscher Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß
(APA/red) – Das deutsche BVerfG hat mit Urteil vom 18. 7. 2018, 1 BvR 1675/16 ua, die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt. Auch die von Unternehmen abzuführenden Beiträge seien mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte Vizepräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Nur die zusätzliche Zahlungspflicht für eine Zweitwohnung wurde vom Ersten Senat beanstandet.