EuGH: Rückwirkende Angleichung des Rentenalters an das der zuvor benachteiligten Personen
Art 119 EG-Vertrag ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass ein Rentensystem eine mit dieser Vorschrift unvereinbare, sich aus der Festlegung je nach Geschlecht unterschiedlicher normaler Rentenalter ergebende Diskriminierung ohne sachliche Rechtfertigung durch eine Maßnahme beendet, …