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Neues zur Krypto-Besteuerung – UPDATE April 2023

Um der gestiegenen Praxisrelevanz von Krypto-Assets gerecht zu werden, gelten im Sinne einer erhöhten Rechtssicherheit seit dem 01.03.2022 eigene steuerliche Regelungen für die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen. Es erfolgte eine weitestgehende Angleichung an die Besteuerung von Kapitalvermögen, wie zB Aktien oder Anleihen, weshalb Einkünfte aus Kryptowährungen fortan unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27 EStG 1988 gegliedert wurden. Die wichtigsten Details zur Behandlung von Kryptowährungen im steuerlichen Privatvermögen (für Betriebsvermögen gilt teilweise Abweichendes) samt Beispielen im Anhang finden Sie in unserem folgenden Beitrag:

(Bild: © iStock/NanoStockk)
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Krypto-Besteuerung NEU: was jetzt wirklich gilt!

Um der gestiegenen Praxisrelevanz von Krypto-Assets gerecht zu werden, gelten im Sinne einer erhöhten Rechtssicherheit ab dem 01.03.2022 eigene steuerliche Regelungen für die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen. Es erfolgt eine weitestgehende Angleichung an die Besteuerung von Kapitalvermögen, wie zB Aktien oder Anleihen, weshalb Einkünfte aus Kryptowährungen fortan unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27 EStG 1988 gegliedert werden.