GRUPPENBESTEUERUNG | Praxisfragen zum „digitalen“ Gruppenantrag
Die Bildung oder Erweiterung einer Unternehmensgruppe nach § 9 Abs. 8 KStG erfordert einen schriftlichen Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe (Gruppenantrag). In 2023 wurde die Praxis von einer BFG Entscheidung aufgeschreckt, welche die Antragstellung mittels FinanzOnline als unwirksam betrachtete. Mittlerweile hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eines „digitalen“ Gruppenantrages gesetzlich geregelt und das BMF hat kürzlich die neue Funktion in FinanzOnline vorgestellt. Was bei Anwendung der Funktion in der Praxis zu beachten ist, erfahren Sie hier.
BFG erachtet Einreichung von Gruppenanträgen per FinanzOnline als unzulässig
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 3. Februar 2023, RV/7102169/2022, die Einreichung eines Gruppenantrages per FinanzOnline als unzulässig erachtet.