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GRUPPENBESTEUERUNG | Praxisfragen zum „digitalen“ Gruppenantrag

Die Bildung oder Erweiterung einer Unternehmensgruppe nach § 9 Abs. 8 KStG erfordert einen schriftlichen Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe (Gruppenantrag). In 2023 wurde die Praxis von einer BFG Entscheidung aufgeschreckt, welche die Antragstellung mittels FinanzOnline als unwirksam betrachtete. Mittlerweile hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eines „digitalen“ Gruppenantrages gesetzlich geregelt und das BMF hat kürzlich die neue Funktion in FinanzOnline vorgestellt. Was bei Anwendung der Funktion in der Praxis zu beachten ist, erfahren Sie hier.