BFG erachtet Einreichung von Gruppenanträgen per FinanzOnline als unzulässig
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 3. Februar 2023, RV/7102169/2022, die Einreichung eines Gruppenantrages per FinanzOnline als unzulässig erachtet.